Platte11

9. Februar 2010

Wieviel Demokratie verträgt die Klassik?

Unter diesen Bedingungen wollte Christian Thielemann nicht mehr länger in München bleiben: Das Angebot zur Vertragsverlängerung enthielt, wie Julia Spinola am 23.07.2009 in der FAZ berichtete, die folgende Klausel: „Gastdirigenten, -programm und –solisten werden in Abstimmung mit dem Generalmusikdirektor vom Intendanten festgelegt.“ Das hätte den Gestaltungsspielraum des Chefs der Münchner Philharmoniker enger als bisher gefasst. Bei der Auswahl von Gastdirigenten wäre ihm nur noch ein Mitspracherecht zugekommen.

Thielemann hat die Konsequenzen gezogen; er verlässt München und geht nach Dresden – eine normale, zumindest aus seiner Perspektive verständliche Reaktion auf die Beschneidung von Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten. Insofern geht es mir hier und jetzt auch nicht um Christian Thielemann. An seinem Fall wurde nur offenkundig, worauf viele Orchesterchefs noch heute bestehen, als handele es sich um ein ihnen mit geradezu naturgegebener Selbstverständlichkeit zukommendes Recht wie das von Eltern, ihre eigenen Kinder zu erziehen: Sie wollen bestimmen, wer wann welche Werke mit „ihrem“ Orchester aufführen darf. Viele Anstellungsverträge räumen ihnen offenbar auch genau dieses Recht ein; bei Thielemanns früherem Vertrag war es offenbar so.

Eine ausgesprochen seltsame Praxis. Schließlich sind Orchester nicht das Privateigentum von Dirigenten, sondern öffentlich finanzierte, riesige Apparate mit Millionenetats und oft über hundert hochqualifizierten und sehr gut bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die meisten Klangkörper in Deutschland stehen in der Trägerschaft von Städten. Die Kommunalpolitik entscheidet bei ihnen über Finanzen und Stellenpläne; das sind zwei wichtige Steuerungsinstrumente der lokalen Demokratie. Aber die Generalmusikdirektoren, die kontrolliert fast niemand. Sie schalten und walten wie Sonnenkönige.

Sollen Kommunalpolitiker etwa den Chefdirigenten und GMDs bis in ihre Konzertprogramme hinein reden? Natürlich nicht, oder besser: im Gegenteil. Ihre vornehmste Aufgabe liegt gerade darin, der Kunst und den Künstlern möglichst große Räume der Freiheit zu schaffen und zu erhalten. Das gelingt ihnen im Falle der Orchester allerdings am besten, wenn sie zweierlei verhindern: Erstens dürfen die Klangkörper unter keinen Umständen zum Faustpfand von Einladungskartellen werden können, wo sich GMDs und Chefdirigenten gegenseitig lukrative Gastdirigate zuschieben. Zweitens muss es Orchestern möglich sein, sich auch gegen den Willen ihrer Chefs für künstlerische Anregungen von außen zu öffnen. Um ein Beispiel zu konstruieren: Was wäre gewesen, wenn die Münchner Philharmoniker gerne ein Beethoven-Programm mit Roger Norrington oder eine Bruckner-Sinfonie mit Michael Gielen erarbeitet hätten? Die Entscheidung für oder gegen entsprechende Einladungen läge alleine bei Christian Thielemann – eine absurde Vorstellung.

München hat richtig gehandelt. Verträge, in denen GMDs oder Chefdrigenten als Alleinherrscher über Orchester installiert werden, gehören abgeschafft. Vielleicht lag ihr Sinn irgendwann einmal darin, den Orchesterleitern ein künstlerisch unabhängiges Arbeiten, frei von der Einmischung durch Dritte, zu garantieren. Heute stehen sie der Kunstfreiheit aber eher entgegen.

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Kommentare

Hinweis: Ein vorausgegangener Kommentar verwies auf Thielemanns Verdienste und auf sein Recht das Geschehen um das Orchester zu bestimmen, weil er es auch nach außen verantwortet. Ich habe den Kommentar aus Versehen gelöscht, s. hier: www.platte11.de/blog/kleines-malheur

Vielleicht erschließen sich ja doch die Zusammenhänge für die folgende Antwort:

Hallo Philipp,

wie gesagt: Es geht mir nicht um den Fall Thielemann. Mich hatte nur gewundert, dass es solche Verträge noch gibt, bei denen einer allein letztlich über die künstlerischen Geschicke eines ganzen Orchesters bestimmen kann.

Mich interessiert die Struktur des Musikbetriebs, das Spannungsfeld in dem die Orchester stehen. Der Anspruch eines GMD, alleine über alle Aktivitäten „seines“ Orchester bestimmen zu können, passt doch überhaupt nicht mehr in die Zeit! Natürlich darf und muss ein GMD die Richtung vorgeben (und dafür dann bitteschön viel zuhause dirigieren), aber ich fände es angemessen, wenn es zu ihm eine Art von Gegengewicht gäbe – zum Beispiel in Form eines Orchesterbeirats, dem ein Mitsprachrecht über Gastdirigenten und deren Programme zukäme.

Ich finde, dass sich das Orchester auch aus eigenem Antrieb und in eigener Verantwortung weiterentwicklen können muss. Dem stehen die alten Alleinherrscher-Verträge aber entgegen.

Übrigens: Das erstaunlichste Phänomen im Musikbetrieb der vergangenen zwanzig Jahre ist für mich der Erfolg von selbstverwalteten Orchestern wie der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen – Weltklasse lässt sich eben auch ohne Sonnenkönige erreichen.

Herzliche Grüße

Heinz

HG · 10.02.2010 · #
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